Inkasso

Definition

Inkasso ist als Überbegriff für das geschäftsmäßige Einziehen fremder Forderungen zu sehen.
Die geschäftsmäßige Tätigkeit ist nach §§ 2 Abs. 2, 10 Abs. I Nr. I nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) erlaubnispflichtig.

Diese Tätigkeiten umfaßt

  • außergerichtlicher Forderungseinzug (schriftliche Aufforderung, telefonische Kontaktaufnahme)
  • gerichtliche Geltendmachung
  • Titelüberwachung
  • Auslandsinkasso
    • Mahnverfahren
    • Zwangsvollstreckung (Lohn-, Gehalts-, Kontopfändung, mobilare und immobilare Zwangsvollstreckung)

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